Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28451
OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13 (https://dejure.org/2013,28451)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.09.2013 - 9 Verg 4/13 (https://dejure.org/2013,28451)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. September 2013 - 9 Verg 4/13 (https://dejure.org/2013,28451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung des Passivrubrums im Vergabenachprüfungsverfahren (hier: Ausschreibung des Neubaus einer Universitätsklinik)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107; ZPO § 319 Abs. 1; VwGO § 118
    Zulässigkeit der Berichtigung des Passivrubrums einer Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Uni oder Uniklinik: Wer ist richtige Partei im Nachprüfungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er sich objektiv geäußert hat, ankommt (vgl. z.B jeweils zitiert nach juris.: BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 144/06; BGH, Urteil vom 13.07.1972, Az.: III ZR 29/70; BGH, Urteil vom 10.03.2011, Az.: VII ZR 54/10).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er sich objektiv geäußert hat, ankommt (vgl. z.B jeweils zitiert nach juris.: BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 144/06; BGH, Urteil vom 13.07.1972, Az.: III ZR 29/70; BGH, Urteil vom 10.03.2011, Az.: VII ZR 54/10).
  • BGH, 15.05.2006 - II ZB 5/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Die Auffassung der Antragstellerin, spätere Prozessvorgänge seien für die Auslegung unerheblich, steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht im Einklang (BGH NJW-RR 2006, 1569 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er sich objektiv geäußert hat, ankommt (vgl. z.B jeweils zitiert nach juris.: BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: X ZR 144/06; BGH, Urteil vom 13.07.1972, Az.: III ZR 29/70; BGH, Urteil vom 10.03.2011, Az.: VII ZR 54/10).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2009 - Verg 7/09

    Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Der Wechsel des Antragsgegners bzw eine Erweiterung auf mehrere Antragsgegner kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Vornahme Wirksamkeit entfalten und wirkt nicht zurück (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.07.2003, Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2009, VII- Verg 7/09), was zur Folge hat, dass die Wahrung einer Ausschlussfrist durch Einreichung des Nachprüfungsantrages nur Wirkungen gegenüber demjenigen entfaltet, der nach dem Inhalt des Nachprüfungsantrages auch der Antragsgegner gewesen ist, so dass der Wechsel des Antragsgegners im Nachprüfungsverfahren in der Regel nicht fristgerecht erhoben worden sein dürfte, was die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages gegen ihn, hier gegen die Beteiligte zu 3., zur Folge hätte.
  • BayObLG, 01.07.2003 - Verg 3/03

    Zuschlagsverbot nach § 115 Abs. 1 GWB

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Der Wechsel des Antragsgegners bzw eine Erweiterung auf mehrere Antragsgegner kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Vornahme Wirksamkeit entfalten und wirkt nicht zurück (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.07.2003, Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2009, VII- Verg 7/09), was zur Folge hat, dass die Wahrung einer Ausschlussfrist durch Einreichung des Nachprüfungsantrages nur Wirkungen gegenüber demjenigen entfaltet, der nach dem Inhalt des Nachprüfungsantrages auch der Antragsgegner gewesen ist, so dass der Wechsel des Antragsgegners im Nachprüfungsverfahren in der Regel nicht fristgerecht erhoben worden sein dürfte, was die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages gegen ihn, hier gegen die Beteiligte zu 3., zur Folge hätte.
  • OLG Bremen, 22.04.2003 - Verg 2/02

    Berichtigung in entsprechender Anwendung von § 319 ZPO nach einem Versehen bei

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13
    Der Senat schließt sich dennoch im folgenden der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, wonach Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten in entsprechender Anwendung nach § 319 ZPO von Amts wegen oder auf Antrag zu berichtigen sind (vgl. hierzu: OLG Bremen, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: Verg 2/2002; Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB -Vergaberecht, 2. Aufl., 2009, § 120 Rn. 47).
  • VK Hessen, 12.08.2014 - 69d-VK-11/14

    Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich?

    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Antragserhebung gegen die tatsächlich gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel letztlich keinen vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (Weyand, a.a.O., § 108 Rn. 13/2; OLG Thüringen, Beschl. v. 26. September - - Az.: 9 Verg 4/13 -).

    Diese Umstände stehen auch einer etwaigen Annahme einer irrtümlichen Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei entgegen und schließen eine Parteiänderung aus (s. Müller-Wrede-Hofmann, a.a.O., § 108 Rn. 11 [a.E.]; s. OLG Thüringen, Beschl. v. 26. September - - Az.: 9 Verg 4/13 -).

    Demzufolge war - wie anerkannt (Weyand, a.a.O., § 108 GWB Rn. 15; OLG Thüringen, Besohl. v. 26. September - - Az.: 9 Verg 4/13 -) - im vorliegenden Verfahrensstadium durch die Vergabekammer unter Berücksichtigung von § 13 der Satzung der Antragsgegnerin das Rubrum zu korrigieren.

  • OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 5/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung einer Verletzung des Antragstellers in

    Auch soweit die Vorschriften für das Vergabenachprüfungsverfahren keine ausdrücklichen Regelungen oder Verweise auf die §§ 319 ff. ZPO, 118 ff. VwGO enthalten, sind diesbezügliche Lücken durch die entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen; es kann dabei dahinstehen, ob konkret nach der ZPO oder gemäß der VwGO vorzugehen ist, weil sich die jeweiligen Normen in beiden Verfahrensordnungen inhaltlich nicht unterscheiden (vgl. OLG Jena, 26.09.2013, Az.: 9 Verg 4/13, - zitiert nach juris -, Rn. 42 m. w. N.).
  • VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15

    Quersubventionierung muss aufgeklärt werden!

    Ein Antrag auf Berichtigung des Passivrubrums ist beispielsweise nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009, Verg 27/09, des OLG Jena, Beschluss vom 26.9.-, 9 Verg 4/13 und des OLG Frankfurt, Beschluss 2.12.2014, 11 Verg 7/14 auch in Nachprüfungsverfahren nicht erforderlich.

    -, 9 Verg 4/13, dazu aus:.

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2021 - Verg 48/20

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer EU-weite Ausschreibung eines

    Soweit die Vergabekammer im Tenor zu 1) ihrer Entscheidung anstatt der Antragsgegnerin dem "Antragsteller" die Zuschlagserteilung untersagt hat, war der Beschluss wegen offenbarer Unrichtigkeit durch den Senat zu berichtigen (vgl. zur Zulässigkeit der Berichtigung im Rechtsmittelverfahren BGH, NJW 1996, 2100; OLG Jena, Beschluss vom 26. September 2013, 9 Verg 4/13 - juris, Rn. 44).
  • OLG Schleswig, 26.09.2019 - 54 Verg 4/19

    Nachprüfungsantrag gegen Vergabestelle gerichtet: Rubrumsberichtigung zulässig?

    Diese Anforderungen der Rechtsprechung in Zivilsachen für das Vorgehen bei einer unrichtigen Parteibezeichnung sind auf das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren übertragen (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 26. September -, Az. 9 Verg 4/13; VK Münster, IBR 2016, 309).
  • VK Südbayern, 12.02.2015 - Z3-3-3194-1-58-12/14

    Wann ist die Forderung nach verdachtsunabhängigen Drogenscreenings zulässig?

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Nachprüfungsantrag entsprechend auszulegen und ggf. das Rubrum formlos zu berichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.05.2012, Az.: Verg 4/12, OLG Jena, Beschluss vom 26.09.-, Az.: 9 Verg 4/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht